Fachanwältin für Arbeitsrecht Düsseldorf und Köln
Ihre Rechtsanwältin in Düsseldorf – Dr. Andrea Stein
Dr. Andrea Stein – Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf – Seit über 15 Jahren an Ihrer Seite.
Ich helfe Ihnen, Ihr Ziel zu erreichen!
Konflikte kosten Zeit, Geld und Nerven. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, Konflikte zu vermeiden, wo sie unnötig sind und sie ansonsten zügig zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Sprechen Sie mit mir, ich berate Sie vollumfänglich.
Leistungen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Entspannungstherapie
Arbeitsrecht
Vertragsgestaltung und -prüfung
Bevor Sie unterschreiben: Ich prüfe Ihren Arbeits- oder Dienstvertrag auf versteckte Fallstricke und sichere Ihre Rechte. Viele Mandanten konnten durch meine Prüfung bessere Konditionen erreichen.
Kündigungsschutz & Abfindungen
Wurden Sie mit einer Kündigung konfrontiert? Ich analysiere sofort die Rechtmäßigkeit und verhandle eine angemessene Abfindung. Die meisten meiner Mandanten erreichen deutlich höhere Abfindungen als zunächst angeboten.
Aufhebungsverträge & Zeugnisse
Lassen Sie sich nicht unter Wert behandeln. Ich gestalte Ihre Aufhebungsvereinbarung vorteilhaft und stelle sicher, dass Ihr Zeugnis Ihre Leistungen angemessen würdigt.
Schutz bei Abmahnungen
Eine Abmahnung kann Ihre Karriere gefährden. Je schneller Sie reagieren, desto besser die Chancen auf Entfernung aus der Personalakte. Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch.
Vertragsrecht
Arbeitsverträge
- Schutz vor kostspieligen Streitigkeiten
- Klare Regelungen für beide Seiten
- Zukunftssichere Gestaltung
Dienstleistungsverträge
- Präzise Leistungsbeschreibungen
- Haftungsabsicherung
- Faire Zahlungsbedingungen
Kaufverträge
- Klare Eigentumsübergänge
- Gewährleistungsregelungen
- Sichere Zahlungsmodalitäten
Werkverträge
- Detaillierte Leistungsbeschreibungen
- Abnahmeregelungen
- Mängelrechte
AGBs
- Rechtskonforme Gestaltung
- Kundenfreundliche Formulierung
- Regelmäßige Aktualisierung
Entspannungstherapeutin
Rechtliche Auseinandersetzungen im Berufsleben können emotional sehr belastend sein. Als Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht biete ich Ihnen eine einzigartige Kombination aus juristischer Expertise und mentaler Unterstützung.
Professionelle Doppelkompetenz
Neben meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin bin ich ausgebildete Meditations- und Entspannungstherapeutin. Diese besondere Kombination ermöglicht es mir, Sie ganzheitlich durch Ihre berufliche Krise zu begleiten.
Mentale Stärke für wichtige Entscheidungen
Gerade bei Kündigungen oder Gerichtsverfahren sind ein klarer Kopf und emotionale Stabilität entscheidend. Ich zeige Ihnen effektive Techniken, wie Sie auch in schwierigen Situationen gelassen und handlungsfähig bleiben.
Dr. Andrea Stein
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Die Kundenzufriedenheit steht für mich an der obersten Stelle – Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
Suchen Sie eine Anwältin, die nicht nur Ihre rechtlichen Interessen vertritt, sondern Sie auch verstehen? Mein Ziel ist, mit Ihnen in einer dauerhaften Partnerschaft zusammenzuarbeiten und mit Rat und Tat Ihre unternehmerischen, beruflichen und privaten Ziele zu verwirklichen.
*Die Bewertungen wurden auf ihre Echtheit geprüft. Um sicherzustellen, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen, verwenden wir nur Bewertungen, die wir eindeutig einem Kunden zuordnen können. Dabei haben wir in einem ersten Schritt diejenigen Bewertungen ausgewählt, die sich auf Arbeitsrecht beziehen. Im zweiten Schritt haben wir die aussagekräftigsten Bewertungen ausgewählt.
Kontaktieren Sie mich und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch.
FAQ
Ich biete eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihr Anliegen besprechen und die nächsten Schritte planen können.
Die Dauer variiert stark, je nach Komplexität des Falls und der Einigungsbereitschaft des Gegners. Im besten Fall kann ein Verfahren innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein, komplexere Fälle können sich über ein Jahr oder länger hinziehen.
Ja, Sie können sich gegen eine Kündigung wehren. Der erste Schritt ist in der Regel, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Eine außerordentliche Kündigung ist fristlos und setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in Deutschland im Normalfall nicht. Abfindungen werden meist im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart.
Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) pro Jahr. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch mehr Urlaub.
Dokumentieren Sie die Vorfälle sorgfältig. Sprechen Sie mit Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Wenn keine Besserung eintritt, können rechtliche Schritte wie eine Beschwerde oder Klage in Betracht kommen.
Sie haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Die Mutterschutzfrist beträgt in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Es sollte Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung sowie zur Leistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers enthalten.
Sie können eine Gegendarstellung verfassen und diese zu Ihrer Personalakte nehmen lassen. Bei unberechtigten Abmahnungen können Sie deren Entfernung aus der Personalakte verlangen.
Prüfen Sie sorgfältig alle Konditionen, insbesondere bezüglich Abfindung, Freistellung und Zeugnis. Beachten Sie mögliche Sperrfristen beim Arbeitslosengeld. Ich berate Sie gerne vor der Unterzeichnung.
Bei einer Änderungskündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung unter geänderten Bedingungen angeboten. Sie können das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und gerichtlich prüfen lassen. Möchten Sie unter unveränderten Bedingungen weiter bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage gegen die Änderungskündigung einreichen. Möchten Sie die Änderung unter Vorbehalt annehmen und die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, müssen Sie dem Arbeitgeber den Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären.
Befristete Verträge enden automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist im Normalfall bis zu 2 Jahre möglich. Bei längeren oder wiederholten Befristungen muss ein sachlicher Grund vorliegen.
Befristete Arbeitsverträge müssen gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet abgeschlossen (§ 16 TzBfG).