Rechtsanwältin für Abfindungen

Anwältin für Abfindung in Düsseldorf – Ihre Abfindung ist Verhandlungssache

Sie haben eine Kündigung erhalten und jetzt müssen Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen, Ihnen eine Abfindung zu zahlen? In dieser herausfordernden Situation ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen, um die Abfindung in der richtigen Höhe zu erhalten. Als Fachanwältin für Abfindung setze ich mich dafür ein, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Die Kosten trägt im Normalfall die Rechtsschutzversicherung.

Warum Mandanten mir vertrauen

  • Mehr als 15 Jahre Expertise speziell im Arbeitsrecht
  • Nachweisliche Erfolge bei Abfindungsverhandlungen
  • Persönliche Betreuung durch mich als Fachanwältin
  • Klare Strategien 
  • Schnelle Terminvergabe
Kostenloses Erstgespräch buchen

Als Anwältin für Abfindungen helfe ich bei folgenden Fragen

  • Ist die Kündigung überhaupt rechtmäßig?
  • Wie hoch sollte meine Abfindung bei Kündigung sein?
  • Soll ich den vorgelegten Aufhebungsvertrag unterschreiben?
  • Was passiert mit meinem Arbeitszeugnis?
Ich unterstütze Sie in allen Bereichen – kontaktieren Sie mich
Arbeitsrecht – Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss
Arbeitsrecht – Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss
Recht bei der Abfindung

Sichern Sie jetzt Ihre Rechte nach einer Kündigung

Eine Kündigung bedeutet Veränderung – und die Chance, das Beste für Ihre Zukunft herauszuholen. Als erfahrene Fachanwältin für Abfindungen unterstütze ich, Dr. Andrea Stein, Sie dabei, Ihre Position zu stärken und eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Ihre Situation verdient höchste Aufmerksamkeit

Viele meiner Mandanten standen genau wie Sie vor der Frage: „Wie geht es jetzt weiter?“ Die gute Nachricht: In den meisten Fällen konnte ich die angebotene Abfindung deutlich erhöhen. Der Schlüssel liegt in der richtigen Strategie und professionellen Verhandlungsführung.

Hier anfragen

Leistungen als Fachanwältin in Abfindung

Erstberatung und Situationsanalyse

Ich prüfe sofort die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und erkläre Ihnen verständlich Ihre Position.

Strategische Verhandlungsführung 

Mit meiner langjährigen Erfahrung verhandle ich mit Ihrem Arbeitgeber und dessen Anwälten auf Augenhöhe.

Begleitung bei Kündigungsschutzklagen 

Wenn nötig, vertrete ich Ihre Interessen auch vor dem Arbeitsgericht – kompetent und durchsetzungsstark.

Individuelle Abfindungsberechnung 

Basierend auf Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und weiteren relevanten Faktoren berechne ich eine angemessene Abfindungshöhe.

Prüfung von Aufhebungsverträgen 

Ich prüfe alle Details des Aufhebungsvertrags und stelle sicher, dass keine versteckten Nachteile für Sie entstehen.

Zum Kontakt

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Abfindung

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen. Allerdings können wir in den meisten Kündigungsfällen eine Abfindung aushandeln – besonders, wenn die Kündigung angreifbare Schwachstellen aufweist.

Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe kann jedoch deutlich variieren und hängt von vielen Faktoren ab, wie Ihrer Position, der Unternehmensgröße und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Es gibt jedoch besondere steuerliche Regelungen wie die „Fünftelregelung“, die die Steuerlast erheblich reduzieren können.

Eine Abfindung führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Entscheidend ist die konkrete Gestaltung der Vereinbarung. Ich achte bei den Verhandlungen besonders darauf, negative Auswirkungen auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch zu vermeiden.

Die Dauer variiert stark – von wenigen Tagen bei einer schnellen Einigung bis zu mehreren Monaten bei langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ich setze mich für eine zügige, aber für Sie vorteilhafte Lösung ein.

In unserem ersten Gespräch informiere ich Sie transparent über alle Kosten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt, werden die Kosten in der Regel bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Zudem steht der zu erwartende Abfindungsbetrag häufig in einem positiven Verhältnis zu den Anwaltskosten.

Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie vollumfänglich!

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