Elternzeit im Arbeitsrecht

Elternzeit: Rechte, Pflichten und Ansprüche

Arbeitsrecht – Elternzeit: Rechte, Pflichten und Ansprüche

Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und gewährt Arbeitnehmern das Recht, sich um ihr Kind zu kümmern und eine volle oder teilweise Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Was sind die wichtigsten Rechte und Pflichten während der Elternzeit?

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Die Elternzeit

Die Elternzeit ist ein Zeitraum, in dem Arbeitnehmer sich um ihr neugeborenes Kind kümmern können. Sie dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gewährt den Eltern das Recht, ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend zu reduzieren oder auszusetzen. Die Dauer der Elternzeit kann individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, unterliegt jedoch gesetzlichen Einschränkungen.

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Elternzeit im Arbeitsrecht – Dauer der Elternzeit
Elternzeit im Arbeitsrecht – Anspruch auf Elternzeit

Anspruch auf Elternzeit

Grundsätzlich haben Mütter und Väter das Recht auf Elternzeit. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Betriebsgröße und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Um Elternzeit zu nehmen, müssen bestimmte Fristen und Anmeldepflichten beachtet werden. Die Anmeldung sollte schriftlich erfolgen und rechtzeitig vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden.

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Dauer und Aufteilung der Elternzeit

Die Elternzeit kann insgesamt bis zu drei Jahre betragen. Dabei können die Eltern entscheiden, ob sie die gesamte Elternzeit direkt am Stück nehmen oder sie aufteilen möchten. Die Aufteilung der Elternzeit kann auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden, beispielsweise um die Betreuung des Kindes auf beide Elternteile zu verteilen oder um flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen.

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Elternzeit im Arbeitsrecht – Dauer und Aufteilung der Elternzeit
Rechte und Pflichten während der Elternzeit – Dr. Andrea Stein in Düsseldorf

Rechte und Pflichten während der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Kündigungsschutz, das heißt, der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nicht einseitig beenden. Zudem besteht in einigen Fällen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn dies mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer jedoch nicht ohne die Zustimmung des Arbeitgebers bei einem anderen Unternehmen arbeiten.

Auch in puncto Urlaub und Gehalt gibt es während der Elternzeit bestimmte Regelungen. So haben die Eltern unter anderem das Recht auf den vollen Jahresurlaub, auch wenn der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht wirksam gekürzt hat.

Eltern sollten sich vor Beginn ihrer Elternzeit ausreichend informieren und gegebenenfalls rechtzeitig Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber halten, um alle nötigen Schritte zu unternehmen und mögliche Fragen im Vorfeld zu klären. Denn eine gut durchdachte Planung kann dazu beitragen, dass sowohl Familie als auch Beruf miteinander vereinbar sind – ohne dabei Nachteile für beide Seiten entstehen zu lassen.

Rufen Sie mich gerne an, ich berate Sie gerne bezüglich Ihrer Rechte vor, während und nach der Elternzeit.

Benötigen Sie Hilfe bei der rechtssicheren Anfertigung von Verträgen oder Rechtstexten? Dann sind Sie bei mir richtig. Ich prüfe und optimiere für Sie, insbesondere Verträge und AGB über die Lieferung von Produkten oder über Dienstleistungen. Auch bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen bin ich Ihnen gerne behilflich.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben sowie möglichen tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen. Die Berechnung der Urlaubstage erfolgt anhand der individuellen Arbeitszeit und die Vergütung während des Urlaubs orientiert sich an den vereinbarten Bezügen inklusiven Zuschlägen. Wichtig ist zudem zu wissen, dass ein bestehender Krankheitsfall den Anspruch auf Erholungsurlaub nicht beeinträchtigt und dieser weiterhin aufgebaut wird.

Auch bei Abmahnungen oder Kündigungen unterstütze ich Sie gerne. Weiterhin berate ich bei Fragen des Datenschutzes und der Arbeitszeit.

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