In meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich oft erlebt, wie das Thema Versetzung und Abordnung zu Unsicherheiten bei sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern führt. Beides sind wichtige Personalmaßnahmen, die in bestimmten Situationen unabdingbar sein können. Daher möchte ich Ihnen heute die rechtlichen Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten beider Seiten näherbringen.
Was ist eine Versetzung?
Eine Versetzung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum an einem anderen Arbeitsplatz oder Arbeitsort als dem vertraglich vereinbarten eingesetzt wird. Hierbei kann es zu Änderungen im Aufgabenbereich, Arbeitsinhalt oder auch im Arbeitsort kommen. Rechtsgrundlage hierfür ist das sog. Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO.
Typische Anlässe für eine Versetzung können etwa betriebliche Umstrukturierungen oder der Bedarf an kurzfristigem Know-how in einer anderen Abteilung sein.
Was ist eine Abordnung?
Bei einer Abordnung wird ein Arbeitnehmer vorübergehend – oft für eine bestimmte Projektzeit – an einen anderen Arbeitsplatz oder Arbeitsort versetzt. Anders als bei der Versetzung kehrt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Abordnungsfrist wieder an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurück.
Der wesentliche Unterschied zwischen Versetzung und Abordnung liegt also in der Dauer und der Rückkehrmöglichkeit zum ursprünglichen Arbeitsplatz.
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber haben bei der Entscheidung zur Versetzung und Abordnung gewisse rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten:
- Rechtliche Grundlagen: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Versetzung oder Abordnung im Einklang mit dem Arbeitsvertrag und ggf. tarifvertraglichen Regelungen steht.
- Zustimmung des Betriebsrats: In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat einer geplanten Versetzung oder Abordnung zustimmen muss.
- Erforderliche Rücksichtnahme: Arbeitgeber müssen stets die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, insbesondere wenn soziale Härten vermieden werden können.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer haben im Kontext von Versetzung und Abordnung wichtige Rechte und Pflichten:
- Zustimmungspflicht: Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Weisungen des Arbeitgebers nachzukommen, solange diese im Rahmen des Arbeitsvertrages und billigen Ermessens erfolgen.
- Widerspruchsrecht: Arbeitnehmer können einer Versetzung widersprechen, wenn diese erhebliche und unzumutbare Nachteile mit sich bringt. Dies kann der Fall sein, wenn eine Versetzung z. B. zu einer unzumutbaren Verlängerung des Arbeitswegs führt.
- Sonderrechte: Besondere Regelungen gelten für schutzwürdige Personengruppen, wie schwerbehinderte Menschen oder Schwangere, bei denen zusätzliche Schutzvorschriften greifen.
Praxisbeispiele und Rechtsprechung
Die Praxis zeigt, dass Versetzungen und Abordnungen oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ein interessantes Urteil ist etwa das des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 68/10), in dem entschieden wurde, dass eine Versetzung nur dann zulässig ist, wenn sie den Grundsätzen billigen Ermessens entspricht.
Versetzungen und Abordnungen sind komplexe Instrumente des Personalmanagements, die sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich bringen. Eine sorgfältige Abwägung und transparente Kommunikation sind hierbei entscheidend. Ich empfehle beiden Seiten, sich vorab gut über die rechtlichen Bedingungen zu informieren und ggf. bei mir ein Beratungsgespräch anzufragen.
Die Errichtung eines Betriebsrats und dessen Mitbestimmungsrechte sind zentrale Elemente des deutschen Arbeitsrechts. Sie ermöglichen Arbeitnehmern, aktiv an der Gestaltung ihres Arbeitsumfeldes teilzunehmen und die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Als Fachanwältin für Arbeitsrechts stehe ich, Dr. Andrea Stein, Ihnen zur Seite, um die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratswahl und die Rechte sowie Pflichten des Betriebsrats zu beleuchten und praxisnahe Unterstützung zu bieten.