Arbeitsvertrag richtig kündigen: Was müssen Sie beachten?

Wie kann ich meinen Arbeitsvertrag richtig kündigen? Die Situation ist häufig mit vielen Unsicherheiten behaftet. Damit alles gesetzlich korrekt abgewickelt wird und Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben, sind umsichtige Planung und Vorgehensweise unerlässlich. In diesem Artikel finden Sie die wesentlichen Punkte, die zu berücksichtigen sind. Für persönliche Beratung stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei zur Verfügung – damit Ihre Kündigung so problemlos wie möglich vonstattengeht.

Beachtung der Kündigungsfristen

In Ihrem Arbeitsvertrag sind die Kündigungsfristen festgelegt, die abhängig von der Betriebszugehörigkeit variieren können. Es ist von größter Wichtigkeit, dass Sie sich vor Ausspruch der Kündigung genau mit diesen Fristen auseinandersetzen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind an Fristen gebunden und sollten sich sorgfältig daranhalten, um ungewollte Konsequenzen zu verhindern.

Die formgerechte Kündigung – Schriftform ist unverzichtbar

Die Schriftform ist ausschlaggebend dafür, dass eine Kündigung rechtlich Bestand hat. Mündlich ausgesprochene Kündigungen sind nicht wirksam und sorgen oft für Konflikte. Es wird empfohlen, die Kündigung mittels Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe zuzustellen, um einen Nachweis des Erhalts zu haben.

Das Timing der Kündigung – Feingefühl beweisen

Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung ausgesprochen wird, ist von großer Bedeutung. Besondere Umstände wie Schwangerschaft oder Krankheit können die Beachtung spezieller gesetzlicher Regelungen erfahren. Eine unpassend getimte Kündigung kann zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Ich berate Sie dazu umfassend – nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Kündigungsschutz im Arbeitsrecht – Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Andrea Stein
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht – Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Andrea Stein

Kündigungsschutz

Arbeitnehmer können in Deutschland Kündigungsschutz haben. Kündigungsschutz kann dazu führen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entweder in bestimmten Zeiträumen gar nicht oder nur unter engen Voraussetzungen kündigen darf. Es ist daher essenziell, dass Sie wissen, ob und, wenn ja, welcher Kündigungsschutz gilt.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Nach dem Kündigungsschutzgesetz haben Arbeitnehmer Kündigungsschutz, wenn sie länger als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nur unter engen Voraussetzungen eine Kündigung aussprechen darf. Oft teilen Arbeitgeber bei der Kündigung die Kündigungsgründe nicht oder nur sehr oberflächlich mit. Dann lässt sich nur schwer beurteilen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Wenn Sie unsicher sind, ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte prüfen zu lassen.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern werden besonders gegen Kündigungen geschützt. Sie haben einen besonderen Kündigungsschutz, der unterschiedliche Formen haben kann. So haben beispielsweise Schwerbehinderte durch ein besonderes Verfahren vor dem Integrationsamt einen besonderen Kündigungsschutz. Betriebsratsmitglieder werden durch ein Verbot ordentlicher Kündigungen besonders geschützt. Sie können daher nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Schwangere und Eltern haben einen zeitlich begrenzten besonderen Kündigungsschutz. Bei Fragen hierzu, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ihre Rechte im Kündigungsfall – Entscheidendes Wissen für Sie

Wenn Ihnen gekündigt wurde, ist es entscheidend, dass Sie Ihre Rechte genau kennen. Hier finden Sie einige wichtige Punkte, die Ihnen dabei helfen können:

Ansprüche bei Kündigung genau prüfen

Unter Umständen stehen Ihnen nach einer Kündigung bestimmte Ansprüche zu, wie zum Beispiel die Auszahlung von Resturlaubstagen oder Überstunden. Wenn ein Kündigungsschutz eingreifen könnte, kann es auch sinnvoll sein, über eine Abfindung zu verhandeln. Zögern Sie nicht, sich fachkundig beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Ihre Ansprüche berücksichtigt werden.

Widerspruch und Kündigungsschutzklage – Ihre Optionen

Sind Sie der Ansicht, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, haben Sie das Recht, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Beachten Sie dabei die geltenden Fristen und agieren Sie schnell. Eine zeitnahe Beratung ist hierbei essenziell.

Einigung anstreben

Eine einvernehmliche Lösung zu suchen, kann oft besser sein als ein langwieriger Rechtsstreit. Treten Sie in einen Dialog mit Ihrem Arbeitgeber, um gemeinsam eine faire Vereinbarung zu finden. Ein Kompromiss ist häufig im beiderseitigen Interesse.

Eine eingehende Auseinandersetzung mit der Thematik der Kündigung und die rechtzeitige Inanspruchnahme professioneller Beratung sind ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderung. Ich, Dr. Stein, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Vertragsrecht, biete Ihnen eine umfassende Beratung, um Ihre Rechte zu wahren und die Konsequenzen im Blick zu behalten.

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