Abmahnung erhalten, wie Sie nun vorgehen sollten

Kündigung vermeiden: Was Arbeitnehmer nach einer Abmahnung tun sollten

Eine Abmahnung kann für Arbeitnehmer eine unangenehme Situation darstellen. Ob und wann es nach einer Abmahnung zu einer Kündigung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Häufigkeit und Schwere erneuten Fehlverhaltens, der individuellen Unternehmenskultur und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Spricht ein Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens eine Abmahnung aus, kann dieses Fehlverhalten nicht mehr Grund für eine Kündigung sein, d. h. der Arbeitgeber kann erst im Wiederholungsfall kündigen.

Es kann dennoch sinnvoll sein, bestimmte Schritte einzuleiten, die Ihnen helfen können, die rechtlichen Konsequenzen der Abmahnung zu minimieren.

Ruhe bewahren und Situation analysieren

Es ist wichtig, sich nach Erhalt einer Abmahnung nicht von Emotionen leiten zu lassen. Nehmen Sie sich Zeit, die Situation gründlich zu analysieren und die Gründe für die Abmahnung zu verstehen. Überprüfen Sie, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind und ob es möglicherweise Missverständnisse oder Kommunikationsprobleme gegeben hat.

Abmahnung schriftlich bestätigen

Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer auch zugeht. Um auf Nummer sicher zu gehen, lassen sich viele Arbeitgeber den Erhalt der Abmahnung schriftlich bestätigen. Oft verschicken Arbeitgeber das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder erbitten eine Empfangsbestätigung. Dadurch können Arbeitgeber den Zugang der Abmahnung nachweisen und möglichen Streitigkeiten vorbeugen. Ich rate Arbeitnehmern in der Regel dazu, solche Empfangsbestätigungen auch abzugeben, da ein Verweigern solcher Bestätigungen zu unnötigen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber führen kann. Dabei sollte tatsächlich nur der Empfang der Abmahnung und nicht deren inhaltliche Richtigkeit bestätigt werden. Wie man sich inhaltlich zu einer Abmahnung einlassen sollte, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Ich berate Sie gerne hierzu.

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Rechtlichen Rat einholen

Wenn Sie Zweifel haben oder die Abmahnung für ungerechtfertigt halten, ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen. Rechtsanwälte können Ihnen dabei helfen, die Sachlage zu bewerten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Gemeinsam können wir eine angemessene Strategie entwickeln, um auf die Abmahnung zu reagieren.

Schriftliche Stellungnahme verfassen

Es kann sinnvoll sein, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen, in der Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen und auf die Punkte der Abmahnung eingehen. Diese Stellungnahme sollte sachlich und präzise formuliert sein und mögliche Missverständnisse klären. Bewahren Sie jedoch stets einen professionellen Ton. Bei der Erstellung der Stellungnahme stehe ich Ihnen tatkräftig zur Seite.

Verbesserungspotenzial aufgreifen

Eine inhaltlich zutreffende Abmahnung ist auch eine Möglichkeit, auf mögliche Schwachstellen in Ihrem Verhalten oder Ihrer Leistung aufmerksam gemacht zu werden. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Verbesserungspotenzial zu erkennen und konkrete Schritte zur Weiterentwicklung einzuleiten. Dies könnte beispielsweise durch die Teilnahme an Schulungen oder durch verstärkte Kommunikation mit Ihrem Vorgesetzten geschehen.

Dokumentieren Sie alles

Halten Sie sämtliche Kommunikation, Gespräche und Handlungen rund um die Abmahnung schriftlich fest. Dokumentieren Sie das Datum, den Inhalt und gegebenenfalls die Zeugen von Gesprächen oder anderen relevanten Ereignissen. Diese Informationen können Ihnen später dabei helfen, Ihre Argumentation zu stützen.

Es ist wichtig, angemessen auf eine Abmahnung zu reagieren und die Situation ernst zu nehmen.

Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie vollumfänglich, wenn Sie eine Abmahnung auf der Arbeit erhalten haben.

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