Betriebsbedingte Kündigung

wirtschaftlich schwierige Zeiten können Unternehmen dazu zwingen, ihre Belegschaft zu reduzieren und unter Umständen betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht werde ich oft von betroffenen Arbeitnehmern gefragt: „Was kann ich tun, wenn mir eine betriebsbedingte Kündigung droht?“ In diesem Blogartikel möchte ich Ihnen hilfreiche Tipps und rechtliche Ratschläge geben, wie Sie sich in einer solchen Situation schützen und Ihre Rechte bewahren können.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Stellen abbauen muss und daher Arbeitnehmern kündigt. Dies kann z. B. aufgrund von Auftragsrückgang, Rationalisierungsmaßnahmen oder Unternehmensschließungen geschehen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung

  1. Dringende betriebliche Erfordernisse: Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Das Unternehmen muss nachweisen, dass der Beschäftigungsbedarf für die betroffenen Arbeitnehmer auf Dauer entfällt. 
  2. Ultima-Ratio-Prinzip: Der Arbeitgeber muss alle anderen zumutbaren Maßnahmen ausgeschöpft haben, bevor er kündigen darf. Dazu zählen Versetzungen und Änderungskündigungen.
  3. Sozialauswahl: Bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Hierbei werden Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt.
Betriebsbedingte Kündigung

Rechte des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung

  1. Kündigungsschutz und Klagen: Arbeitnehmer, die eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ziele einer Kündigungsschutzklage können sowohl der Erhalt des Arbeitsplatzes als auch eine Abfindung sein.
  2. Widerspruch: Arbeitnehmer können der Kündigung auch außergerichtlich widersprechen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft in der Regel jedoch weiter. 
  3. Abfindungen und Sozialpläne: Soweit es Sozialpläne gibt oder der Arbeitgeber Abfindungen oder Aufhebungsverträge anbietet, können Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, die ihnen einen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes bietet.

Schritte, die der Arbeitnehmer unternehmen kann

  1. Prüfung durch einen Anwalt: Es ist ratsam, die Kündigung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beurteilen und mögliche Fehler des Arbeitgebers aufdecken.
  2. Wenn eine Kündigungsschutzklage Erfolg verspricht, sollte diese fristgerecht beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt oder eine Abfindung ausgehandelt wird.
  3. Verhandlungen: Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten oder andere Leistungen verhandeln. Dies kann auch außergerichtlich zu einer zufriedenstellenden Lösung führen.

Praxisbeispiele und Rechtsprechung

Ein aufsehenerregender Fall ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 500/07), in dem entschieden wurde, dass eine betriebsbedingte Kündigung unzulässig ist, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers besteht. Solche Beispiele zeigen, wie wichtig eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist.

Betriebsbedingte Kündigungen stellen für Arbeitnehmer oft eine existenzielle Bedrohung dar. Wichtig ist, dass betroffene Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und entsprechend handeln. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt und das Einlegen einer Kündigungsschutzklage können oft entscheidende Vorteile bringen. Ich stehe Ihnen gern zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

In meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich oft erlebt, wie das Thema Versetzung und Abordnung zu Unsicherheiten bei sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern führt. Beides sind wichtige Personalmaßnahmen, die in bestimmten Situationen unabdingbar sein können. Daher möchte ich Ihnen heute die rechtlichen Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten beider Seiten näherbringen.

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