Arbeitsrecht in der Elternzeit – Rechtsanwältin Dr. Stein
Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht stehe ich, Rechtsanwältin Dr. Stein, Ihnen zur Seite, um Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Rechte und Pflichten während der Elternzeit zu helfen. Mit meiner Expertise und Erfahrung im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Anspruch auf Elternzeit – Ihre Rechte gewahrt wissen
Als Eltern haben Sie das Recht auf Elternzeit, unabhängig davon, ob Sie Vater oder Mutter sind. Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihren Anspruch auf Elternzeit geltend zu machen und Sie über die Dauer und Voraussetzungen dieser Zeit zu informieren.
Rechte während der Elternzeit – Kündigungsschutz und mehr
Während der Elternzeit haben Sie als Elternteil bestimmte Rechte, die es Ihnen ermöglichen, sich ganz auf die Betreuung Ihres Kindes zu konzentrieren. Hierbei möchte ich Sie unterstützen, indem ich Ihnen Informationen über Ihren Kündigungsschutz und Ihre Rechte in Bezug auf Urlaub und Teilzeitarbeit gebe. Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Rechte vollumfänglich nutzen zu können.
Anpassung der Arbeitszeit – Flexibilität wahren
Die Anpassung der Arbeitszeit ist eine Möglichkeit, die Elternzeit flexibel zu gestalten. Ich stehe Ihnen zur Seite und berate Sie über die verschiedenen Optionen, wie beispielsweise eine Reduzierung der Arbeitsstunden oder die Vereinbarung von Home-Office. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, um die für Sie passende Lösung zu finden. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.
Rückkehr in den Beruf – Eine reibungslose Wiedereingliederung
Nach Ablauf der Elternzeit steht die Rückkehr in den Beruf an. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Wiedereingliederung und unterstütze Sie dabei, mögliche Hindernisse zu überwinden. Gemeinsam erarbeiten wir Rückkehrmodelle, Arbeitszeitmodelle und berücksichtigen Ihre Rechtsposition. Mein Ziel ist es, dass Sie in Ihren Beruf zurückkehren können, ohne Ihre Rechte zu vernachlässigen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Rechtsanwältin Dr. Stein
Wenn es um Ihre Rechte und Pflichten in der Elternzeit geht, stehe ich Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und umfassend informiert zu werden. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich hier, um Ihre Interessen zu vertreten und Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Anspruch auf Elternzeit – Voraussetzungen
- Arbeitnehmerstatus: Nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Elternzeit. Das schließt sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte ein.
- Familienstand: Elternzeit steht sowohl Müttern als auch Vätern zu. Sie können die Elternzeit unabhängig vom Familienstand, ob verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder alleinerziehend, in Anspruch nehmen.
- Sorgerecht: Es ist nicht erforderlich, dass Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, um Anspruch auf Elternzeit zu haben. Die Elternzeit kann auch von Elternteilen beantragt werden, die das gemeinsame Sorgerecht haben.
- Ankündigungsfrist: Sie müssen Ihre Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber ankündigen. Für den Fall, dass Sie die Elternzeit erst kurzfristig in Anspruch nehmen möchten, gibt es Ausnahmen.
- Dauer der Elternzeit: Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
- Es ist wichtig anzumerken, dass diese allgemeinen Informationen sind und es immer ratsam ist, individuelle Fragen zur Elternzeit mit einem Anwalt für Arbeitsrechtzu klären.